Hallo,
Steuern sind ein ganz persönliches Thema, welches jeder für sich klären muss.
Ich war die letzten Tage unterwegs und in einem Hotel hat eine Veranstaltung vom Zoll, Steuerbehörden, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern statt gefunden.
Dabei ging es ausschließlich um den Entwurf eines BMF-Schreibens: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token.
=> https://www.bundesfinanzminist…est-kryptowaehrungen.html
Eine kurze Stellungnahme von Winheller:
=> https://winheller.com/blog/ent…teuerung-kryptowaehrungen
Weitere Erläuterungen:
=> https://www.winheller.com/bank…recht/bitcointrading.html
Ich persönlich habe keinen Bezug zu Winheller und gebe die einzelnen Links hier nur zur Information weiter.
Neues Gesetzt zum Einsatz von Staatstrojanern:
=> http://www.youtube.com/watch?v=5k2JVUF9Dbk
Im BMF-Schreiben steht Entwurf, also noch nicht endgültig, aber dieses BMF-Schreiben bindet bereits jetzt alle Finanzbehörden die Besteuerung von Kryptowährungen einheitlich zu entscheiden und zwar genauso, wie in diesem Schreiben dargelegt. Wer damit nicht einverstanden ist, kann Klagen.
Nach diesem Schreiben ist Krypto-Mining nun immer gewerblich.
Die Ausnahmen sind dem Grunde nach irrelevant. Wer betreibt Mining schon als Liebhaberei, also mit dauerhaften Verlusten ohne jegliche Gewinnabsicht ?
Einige kurze Beispiele wie kommt das Finanzamt an Daten:
Der Zoll hat hierzu am Beispiel vom Helium-Mining ausgeführt:
Die hierfür benötigte Hardware wird in die EU eingeführt und Zollamtlich behandelt.
Darüber hinaus wurde von der Firma Helium Inc. alle Verkäufe nach Deutschland dem Zoll gemeldet.
Diese personenbezogenen Daten gehen an das Finanzamt und werden dort mit der entsprechenden Steuernummer versehen.
Mit diesen Daten kann u.a. festgestellt werden, ob eine Gewerbeanmeldung vorliegt.
Die Banken melden dem Zoll Zahlungseingänge von jährlich über 410,00 Euro, welche einen Krypto-Bezug haben könnten.
Hierzu wurden Beispiele von eToro-, Libertex- und Plus500-Zahlungen dargestellt.
Der Zoll meldet dann an die Finanzämter
Eine Softwarefirma aus der Schweiz hat demonstriert wie Daten direkt aus Wallets gelesen und strukturiert aufbereitet werden können.
Hierzu werden jedoch die passenden Kennwörter benötigt. In diesem Zusammenhang wurde auf das Gesetzt zum Einsatz von Staatstrojanern hingewiesen.
Die Amerikaner sollen Zugriff auf Harware-Wallets haben, ohne das hierfür irgendwelche Kennwörter erforderlich sein sollen.
Bei Bedarf wurde an den BND verwiesen.
Ich hatte den Eindruck, das die Finanzämter auf das Thema Krypto jetzt besonderes sensibilisiert werden und die einzelnen Sachbearbeiter einen wachsamen Blick hierauf haben werden.
Ich bin kein Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer und arbeite auch für keine Behörde und kann somit keine weitergehenden Informationen zur Verfügung stellen.
Wie bereits geschrieben, bin ich rein Zufällig auf dieses Thema gestoßen.
Dennoch hoffe ich, das diese Informationen hilfreich sein werden.