Er­trag­steu­er­recht­li­che Be­hand­lung von vir­tu­el­len Wäh­run­gen - BMF-Schrei­ben

  • Hallo,


    Steuern sind ein ganz persönliches Thema, welches jeder für sich klären muss.


    Ich war die letzten Tage unterwegs und in einem Hotel hat eine Veranstaltung vom Zoll, Steuerbehörden, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern statt gefunden.

    Dabei ging es ausschließlich um den Ent­wurf ei­nes BMF-Schrei­bens: Ein­zel­fra­gen zur er­trag­steu­er­recht­li­chen Be­hand­lung von vir­tu­el­len Wäh­run­gen und von To­ken.

    => https://www.bundesfinanzminist…est-kryptowaehrungen.html

    Eine kurze Stellungnahme von Winheller:

    => https://winheller.com/blog/ent…teuerung-kryptowaehrungen

    Weitere Erläuterungen:

    => https://www.winheller.com/bank…recht/bitcointrading.html


    Ich persönlich habe keinen Bezug zu Winheller und gebe die einzelnen Links hier nur zur Information weiter.


    Neues Gesetzt zum Einsatz von Staatstrojanern:

    => http://www.youtube.com/watch?v=5k2JVUF9Dbk


    Im BMF-Schreiben steht Entwurf, also noch nicht endgültig, aber dieses BMF-Schreiben bindet bereits jetzt alle Finanzbehörden die Besteuerung von Kryptowährungen einheitlich zu entscheiden und zwar genauso, wie in diesem Schreiben dargelegt. Wer damit nicht einverstanden ist, kann Klagen.


    Nach diesem Schreiben ist Krypto-Mining nun immer gewerblich.

    Die Ausnahmen sind dem Grunde nach irrelevant. Wer betreibt Mining schon als Liebhaberei, also mit dauerhaften Verlusten ohne jegliche Gewinnabsicht ?


    Einige kurze Beispiele wie kommt das Finanzamt an Daten:


    Der Zoll hat hierzu am Beispiel vom Helium-Mining ausgeführt:

    Die hierfür benötigte Hardware wird in die EU eingeführt und Zollamtlich behandelt.

    Darüber hinaus wurde von der Firma Helium Inc. alle Verkäufe nach Deutschland dem Zoll gemeldet.

    Diese personenbezogenen Daten gehen an das Finanzamt und werden dort mit der entsprechenden Steuernummer versehen.

    Mit diesen Daten kann u.a. festgestellt werden, ob eine Gewerbeanmeldung vorliegt.


    Die Banken melden dem Zoll Zahlungseingänge von jährlich über 410,00 Euro, welche einen Krypto-Bezug haben könnten.

    Hierzu wurden Beispiele von eToro-, Libertex- und Plus500-Zahlungen dargestellt.

    Der Zoll meldet dann an die Finanzämter


    Eine Softwarefirma aus der Schweiz hat demonstriert wie Daten direkt aus Wallets gelesen und strukturiert aufbereitet werden können.

    Hierzu werden jedoch die passenden Kennwörter benötigt. In diesem Zusammenhang wurde auf das Gesetzt zum Einsatz von Staatstrojanern hingewiesen.


    Die Amerikaner sollen Zugriff auf Harware-Wallets haben, ohne das hierfür irgendwelche Kennwörter erforderlich sein sollen.

    Bei Bedarf wurde an den BND verwiesen.


    Ich hatte den Eindruck, das die Finanzämter auf das Thema Krypto jetzt besonderes sensibilisiert werden und die einzelnen Sachbearbeiter einen wachsamen Blick hierauf haben werden.



    Ich bin kein Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer und arbeite auch für keine Behörde und kann somit keine weitergehenden Informationen zur Verfügung stellen.

    Wie bereits geschrieben, bin ich rein Zufällig auf dieses Thema gestoßen.


    Dennoch hoffe ich, das diese Informationen hilfreich sein werden.

  • [...]Gegenüber den Finanzgerichten hat ein solches Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) allerdings keinerlei Bindungswirkung. Hält der Bürger die Rechtsauffassung aus dem BMF-Schreiben für falsch bzw. ist diese für ihn nachteilig, steht es ihm frei, eine andere Rechtsauffassung zu vertreten. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, gegen den Steuerbescheid vor Gericht zu klagen. Allein den Finanzgerichten obliegt es zu entscheiden, ob und wie ein Sachverhalt besteuert wird. [...]